Der Sender ARTE ist am 02.10.1990 aus einem zwischenstaatlichen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich entstanden und daher nicht an den Medienstaatsvertrag gebunden. Die Aktionäre, ARTE France für Frankreich und ARTE Deutschland für Deutschland, halten jeweils 50 % des Kapitals. Der Sender unterliegt nur der Aufsicht und Kontrolle seiner Mitglieder, „unter Ausschluss jeglichen Eingriffs durch eine Behörde, einschließlich unabhängiger Behörden, die für die Regulierung des Rundfunks im Land des eingetragenen Sitzes verantwortlich sind“ (Artikel 1 des genannten Vertrags).
Die Richtlinien von ARTE orientieren sich allerdings an denen des Medienstaatsvertrags.