Artikel 7.3 und Artikel 19.2 des ARTE-Gründungsvertrags ermächtigen den Sender, Sponsoring als Finanzierungsquelle zu nutzen.
Auf Sendung bedeutet dies kurze Spots („Billboards“) direkt vor und direkt nach der Sendung mit dem Verweis „Diese Sendung wird Ihnen präsentiert von …“ oder durch Spot-Kampagnen von maximal 45 Sekunden Dauer, die kein Produkt bewerben dürfen. Wir akzeptieren beispielsweise humanitäre Kampagnen, Kampagnen von allgemeinem Interesse oder institutionelle Kampagnen.
Im Internet sind die Formate unterschiedlich und wir strahlen auf arte.tv keine Banner („Display“-Formate) aus, sondern nur kleine Videos („Pre-Rolls“), die kurz vor den Sendungen platziert werden.
Wir akzeptieren Pre-Rolls mit einer maximalen Dauer von 30 Sekunden, an einer einzigen Position (niemals 2 aufeinanderfolgende Pre-Rolls), zu bestimmten Sendungen und niemals zu Filmen, Konzerten, Informationssendungen, Sendungen für Jugendliche und Kurzsendungen (Dauer weniger als 5 Minuten). Die überwiegende Mehrheit unserer Programme wird daher ohne Pre-Roll ausgestrahlt.
Jede Anfrage für eine Kampagne auf dem Kanal oder auf der ARTE-Website unterliegt der vorherigen Zustimmung der Programmabteilung des Kanals.
Wir tun dies, weil wir durch unseren Gründungsvertrag dazu berechtigt sind und Projekte wie die europäische Entwicklung von ARTE finanzieren, die nicht durch französische und deutsche Lizenzgebühren finanziert werden können. Diese Einnahmen machen weniger als 2 % des Jahresbudgets von ARTE aus.