Die Landesmedienanstalten in Deutschland haben den Aufbau und die Fortentwicklung sowie die Zulassung und Kontrolle des privaten Rundfunks in Deutschland zur Aufgabe. ARTE fällt als öffentlich-rechtlicher Sender mit Sitz in Frankreich deshalb grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der deutschen Landesmedienanstalten. Einziger direkter Berührungspunkt ist die Rolle der Landesmedienanstalten bei der Belegung der Kabelnetze mit Programmen. Die Landesmedienanstalten bestimmen nach Maßgabe der jeweiligen Landesmedien- oder Landesrundfunkgesetze diejenigen Programme, die in alle Kabelnetze des jeweiligen Bundeslandes vorrangig eingespeist werden müssen. Da ARTE in Deutschland zu den vorranging einzuspeisenden Sendern gehört (must-carry), wird über die Landesmedienanstalten die Präsenz in allen Kabelnetzen gewährleistet.